Winterdienst

Winterdienst

Die Räum- und Streupflicht ist eine Verkehrssicherungspflicht bei Glätte und Schnee, auf Wegen und Straßen zur Vermeidung von Unfällen. Um dieser Pflicht nachzukommen, muss man die zugeteilten Wege und Straßen vom Schnee befreien und diese streuen.  Sie können die ihnen zugeteilte Pflicht gerne an uns übertragen. Nach der im Vorfeld abgesprochenen und notierten Flächen, werden diese von uns früh morgens fachgerecht geräumt und gestreut. Wenn Sie Ihre Kunden empfangen möchten oder auch nur Ihr Eigenheim verlassen, ist die Arbeit schon vollbracht und Sie können sich wohlbesonnen auf Ihren eigenen Tag konzentrieren. Ebenfalls Räumen und Streuen wir auch für Gemeinden, Kommunen und Städte. Die Reinigung findet je nach Absprache zu allen Tagen innerhalb eines Jahres statt, ebenfalls an Sonn- und Feiertagen.

Was können wir für Sie tun?

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